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   FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02   

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https://dejure.org/2003,10432
FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02 (https://dejure.org/2003,10432)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2003 - 1 K 72/02 (https://dejure.org/2003,10432)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2003 - 1 K 72/02 (https://dejure.org/2003,10432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs.3 EStG bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits erfolgter Betriebsaufgabe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der Bilanzerstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Ansparrücklage; Wirtschaftsjahr; Bilanzaufstellung - Bildung einer Anspar-Rücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bildung einer Anspar-Rücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der Bilanzerstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Dezember 2001 XI R 13/00 (BStBl. II 2002, 385) machen die Kläger geltend, dass die Bildung einer Ansparrücklage nicht den Nachweis einer konkreten Investitionsabsicht voraussetze.

    Dies setzt nach dem Urteil des BFH in BStBl. II 2002, 385 nicht voraus, dass der Steuerpflichtige nachweist oder glaubhaft macht, dass er die Investition wirklich beabsichtigt.

    Zwar ist grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut eine gesonderte Rücklage zu bilden (BFH-Urteil in BStBl. II 2002, 385, unter II. 1. a).

    Zwar ist die Bildung einer Ansparrücklage nur für eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zulässig (BFH-Urteile in BStBl. II 2002, 385; BFH/NV 2003 250 und DStR 2003, 1521).

    Wegen der für die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen geltenden Vergünstigungen (§ 16 Abs. 4, § 34 Abs. 2 und 3 EStG) trifft die Erwägung, dass bereits die Verzinsungsregelung in § 7 g Abs. 5 EStG ausreiche, um die Rücklagenbildung für eine tatsächlich nicht beabsichtigte Investition unattraktiv zu machen (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 385, unter II. 1. b), auf Vorgänge in zeitlichem Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe zwar nicht ohne weiteres zu.

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
    Dies erfordert insbesondere konkrete Angaben zur Funktion des noch nicht vorhandenen Wirtschaftsguts sowie zur Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH, Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

    Zwar ist die Bildung einer Ansparrücklage nur für eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zulässig (BFH-Urteile in BStBl. II 2002, 385; BFH/NV 2003 250 und DStR 2003, 1521).

    Dieses Merkmal ist indessen nicht aus der Sicht des Zeitpunkts zu beurteilen, zu dem die Bilanz aufgestellt wird, sondern aus der Sicht des Wirtschaftsjahres, für das die Ansparrücklage gebildet wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 250 und in DStR 2003, 1521).

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
    Da die voraussichtliche Investition nicht im nachhinein durch eine andere ersetzt werden können soll, ist außerdem erforderlich, dass diese notwendige Konkretisierung innerhalb des Zweijahreszeitraums erfolgt, den das Gesetz für die Durchführung der Investition vorsieht (BFH, Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, DStR 2003, 1521).

    Zwar ist die Bildung einer Ansparrücklage nur für eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zulässig (BFH-Urteile in BStBl. II 2002, 385; BFH/NV 2003 250 und DStR 2003, 1521).

    Dieses Merkmal ist indessen nicht aus der Sicht des Zeitpunkts zu beurteilen, zu dem die Bilanz aufgestellt wird, sondern aus der Sicht des Wirtschaftsjahres, für das die Ansparrücklage gebildet wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 250 und in DStR 2003, 1521).

  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
    Dies erfordert insbesondere konkrete Angaben zur Funktion des noch nicht vorhandenen Wirtschaftsguts sowie zur Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH, Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

    Art. 18 Abs. 1 EV schließt es damit aus, die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen Entscheidung und damit der Sache nach die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris; Urteile d. Kammer v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - u. v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00; VG Weimar, Urt. v. 29. März 1995 - 6 K 690/93.We - juris; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

    Allerdings wäre eine vermögensrechtliche Restitution nicht ausgeschlossen, wenn die an sich ordnungsgemäße gerichtliche Entscheidung Folge einer Situation gewesen wäre, die durch unlautere Machenschaften nach § 1 Abs. 3 VermG herbeigeführt worden ist, denn anderenfalls würden Manipulationen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens von vornherein dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes entzogen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 14. September 2007 - BVerwG 8 B 16.07 - zur gezielten Herbeiführung einer Manipulation; Urt. v. 29. April 1994 - BVerwG 7 C 31.93 - juris; Urteile d. Kammer v. 21. Oktober 2010 - 1 K 990/01-, v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - und v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00-; Neuhaus, in: Fieberg/ Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

  • VG Saarlouis, 09.05.2008 - 1 K 103/06
    so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2002 - 12 A 693/99 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.08.2002 - 11 LB 19/02 -, juris; Urteil der Kammer vom 05.05.2003 - 1 K 72/02 -.
  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 1 K 59/08

    Inanspruchnahme als Komplementär für eine Geldschuld der KG

    In Fällen dieser Art bedarf es einer Darlegung weiterer Ermessenserwägungen nur bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten, so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2002 - 12 A 693/99 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.08.2002 - 11 LB 19/02 -, juris; Urteil der Kammer vom 05.05.2003 - 1 K 72/02 -.
  • VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 146/04

    Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides betr. einen Investitionszuschuss

    Nach herrschender Rechtsauffassung können die Grundsätze der Entreicherung nur dann Anwendung finden, wenn der Vermögensmehrung durch Erhalt des Subventionsbetrages bzw. Anschaffung der hiermit finanzierten Investitionsgüter eine damit kausal in Zusammenhang stehende Vermögensminderung gegenübergestellt werden könnte (vgl. Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 49 a Rdnr. 41 ff., 47 -so genannte Saldotheorie-; Urteile der Kammer vom 07.11.2001 -1 K 6/00-, vom 05.05.2003 -1 K 72/02-, vom 27.02.2004 -1 K 116/02-).
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